AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ​​​​​Stand: 11/22​, Sandra Emontz Birkenheide GmbH & Co. KG

1. GELTUNGSBEREICH

a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Lieferungen und Leistungen der Sandra Emontz Birkenheide GmbH & Co.KG. Diese beinhalten Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen, des Saals, des Biergartens und des Gasthauses mit Grünanlagen, sowie das komplette Gelände der Sandra Emontz Birkenheide GmbH & Co.KG, Birkenheide 1, 85290 Geisenfeld (nachfolgend Birkenheide genannt) – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankett, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, private Feierlichkeiten jeglicher Art, Firmenevents etc.
b) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
c) Die Einbeziehung anderer als unserer vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
d) Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
e) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

2. PREISE, LEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Birkenheide GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
b) Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Birkenheide GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Birkenheide GmbH & Co. KG an Dritte.
c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer bei Privatpersonen mit ein. Bei Veranstaltungen, die durch ein Unternehmen veranlasst werden, kommt zu den vereinbarten Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
d) Aufgrund der steigenden Energie- und Erzeugerpreise, sowie der nicht mehr kalkulierbaren Inflationsrate können wir Ihnen derzeit Preise für die Veranstaltung erst ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nennen. Wir nennen Ihnen aber Preise für Ihre Veranstaltung, wenn diese die nächsten 4 Wochen durchgeführt werden würde.
e) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage nach Rechnungszustellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
f) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
g) Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das gilt bei Verbrauchern. Der Verszugssatz bei Unternehmen beträgt 15 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz.
h) Die Birkenheide GmbH & Co. KG ist berechtigt, Teilleistungen vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung zu stellen. Die einzelnen Beträge sind Ihrem Angebot zu entnehmen.
i) Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen trotz Mahnung in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
j) Bei Veranstaltungen, die länger als 00.00 Uhr nachts andauern, wird ein Nachzuschlag pauschal pro Stunde berechnet. Die Höhe hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
k) Der Kunde kann nur unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen gegenüber Forderungen der Birkenheide GmbH & Co. KG aufrechnen.

 

3. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Im Falle einer Stornierung durch den Anmieter hat der Anmieter folgendes zu bezahlen:

Tagungen/Incentives (gilt NICHT für Hochzeiten od. Privatfeiern!):
a) bis 45 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich
b) Erfolgt die Stornierung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so ist eine Entschädigung von 50% der voraussichtlichen Kosten zur Zahlung fällig.
c) Erfolgt die Stornierung 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, so ist eine Entschädigung von 90% der voraussichtlichen Kosten zur Zahlung fällig.  

Hochzeiten/Familienfeiern:
a) Die von Ihnen bereits bezahlte Location-Miete wird bei einer Stornierung nicht erstattet. Die Location ist erst dann an Sie vermietet, wenn die Location-Miete auf unserem Konto im vollen Umfang gutgeschrieben worden ist.
b) Erfolgt die Stornierung bis zu 6 Monaten vor Veranstaltungsbeginn, so ist eine Entschädigung von 50% der voraussichtlichen Kosten zur Zahlung fällig.
c) Erfolgt die Stornierung bis zu 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn, so ist eine Entschädigung von 90% der voraussichtlichen Kosten zur Zahlung fällig.

Falls die Speisenauswahl noch nicht festgelegt worden ist, gilt die Tagungspauschale bzw. Mindestmenüpreis x Personenzahl. Die Höhe der Miete/Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

Ebenso werden die bereits erbrachten Leistungen (nach erfolgtem Vertragsabschluss) für Beratung, Preiserstellung, Leistungen für die Planung der jeweiligen Veranstaltung, Anfragen und Beauftragen von externen Dienstleistern, Konzepterstellung, Personalplanung und sonstige erbrachte Aufwendungen im Rahmen der Dienstleistung dem Anmieter wie folgt in Rechnung gestellt. 

Je angefangen Stunde zu einem Stundensatz von 85,00 Euro/Netto. 

Kosten welche für bereits beauftragte Dienstleister anfallen sind in voller Höhe vom Anmieter zu bezahlen zzgl. der entstandene Aufwand zu einem Stundensatz von 85,00 Euro/Netto je angefangene Stunde.

Gleiches gilt für einen bereits in Anspruch genommenes Probeessen (bzw. Genus Abend) – dieses wird jeweils mit 59,00 Euro/Netto pro Person für Speisen und mit 33,00 Euro/Netto pro Person für die Weinbegleitung in Rechnung gestellt. 

 

4. RÜCKTRITTSRECHT DER BIRKENHEIDE GMBH & CO. KG

a) Die Birkenheide GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor wenn:
Vom Anmieter zu leistende Vorauszahlungen trotz Setzung einer einmaligen Nachfrist nicht fristgerecht bezahlt wird.
Höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Umstände, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Allgemeine Lieferengpässe usw. die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder des Inhalts und Zwecks der Veranstaltung gebucht werden.
Die Birkenheide GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der erbrachten Leistungen und/oder die Durchführung der vorgesehenen Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmensgefährden kann.
Uns eine Mitteilung nach Ziffer 11 Buchstabe a) vom Anmieter nicht oder nicht rechtzeitig gemacht wird oder eine Veröffentlichung der Werbung in Bild-, Ton-, und Printmedien unter Angabe der Nennung der Birkenheide nach Ziff. 13 ohne erforderliche, vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt und dadurch wesentliche Interessen des Hauses beeinträchtigt werden.
Wir sind in diesen Fällen, insbesondere auch berechtigt, die Veranstaltung öffentlich abzusagen.
b) Die Regelung nach Ziff.  3 finden in diesem Fällen entsprechende Anwendungen. Die weitergehende Geltendmachung eines Schadens behalten wir uns in sämtlichen Fällen vor.
c) Die Birkenheide GmbH & Co. KG hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5. HAFTUNGEN FÜR LEISTUNGEN DRITTER

Soweit wir Ihnen Dienstleistungsunternehmen empfehlen, sind wir nicht für deren Durchführung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung verantwortlich, z.B. für Feuerwerk, Hochzeitsauto, Unterkünfte, Schmuck/Dekoration, Bands/DJs, Fotografen, Beförderungsunternehmen usw.

 

6. HAUSRECHT

Die Birkenheide ist in den Innenräumen eine absolute Nichtraucherlocation. Schäden, die durch unerlaubtes Rauchen innerhalb unserer Räumlichkeiten entstehen, z. B. Feuerwehreinsätze, Rettungssanitäter gehen zu Lasten des Anmieters. Bitte informieren Sie hierzu ihre Gäste. Die uns durch unerlaubtes Rauchen entstandenen Schäden reichen wir eins zu eins an Sie weiter. (Hinweis: Ein Feuerwehreinsatz kann mehrere tausend Euro kosten!) Für die Reinigung unseres Inventars z. B. Kissen, Vorhände, Stoffbezüge usw.erheben wir eine Aufwendungspauschale in Höhe von 6.000,00 Euro.

Die Birkenheide GmbH & Co. KG behält es sich weiter vor, weitere Ansprüche beim Anmieter geltend zu machen, soweit die Location nicht weiter nutzbar ist.

Die Untervermietung oder sonstige Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Birkenheide GmbH & Co. KG und sind ohne diese nicht zulässig.

Sofern bei der vom Anmieter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hoher Schäden bestehen kann, muss uns dies unverzüglich spätestens jedoch bei Veranstaltungsabschluss mitgeteilt werden. Diese Pflicht zur Mitteilung gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Anmieters aufgrund ihres Inhalts oder Charakters (z.B. politisch, religiös, öffentlich wirksam, etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

 

7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN UND SONSTIGEN GEGENSTÄNDEN SOWIE DEREN ENTSORGUNG

Speisen und Getränke zu Veranstaltungen sind ausschließlich über die Birkenheide GmbH & Co. KG zu beziehen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Der Anmieter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die Birkenheide GmbH & Co. KG insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

 

8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

a) Soweit die Birkenheide GmbH & Co. KG für den Anmieter auf dessen Veranlassung technische und/oder sonstige Einrichtungen von Dritten empfiehlt, handelt die Birkenheide GmbH & Co. KG im Namen, in Vollmacht und Verrechnung des Anmieters. Der Anmieter haftet eine pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Anmieter stellt die Birkenheide von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
b) Die Verwendung von mitgebrachten elektrischen Anlagen des Anmieters, oder dem vom Anmieter beauftragtem Dienstleister, bei gleichzeitiger Nutzung des Stromnetztes der Birkenheide GmbH & Co. KG ist im Vorfeld die schriftliche Zustimmung durch die Birkenheide GmbH & Co. KG erforderlich. Ggf. können von der Birkenheide GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten für den betrieb Elektronischer Geräte dem Anmieter in Rechnung gestellt werden. Hierzu wird der zum Zeitpunkt geltende Tarifstrompreis je kWh herangezogen.
c) Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hauses bzw. der genutzten Räumlichkeiten gehen zu Lasten des Anmieters.

Für die Bereitstellung des Stromnetzes einschließlich der Stromkosten bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Birkenheide GmbH & Co. KG.
d) Störungen an der von der Birkenheide zur Verfügung gestellten technischen oder sonstiger Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Birkenheide diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

9. REKLAMTIONEN

Sollten Sie Reklamationen z.B. hinsichtlich der Bewirtung haben, müssen diese unverzüglich geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung von Mängel nach Veranstaltungsende ist nicht mehr möglich.

Hinweis:
Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für eine bestimmte Qualität und Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualität und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.

 

10. TEILNEHMERZAHLEN

a) Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Bankett- und Tagungsabteilung spätestens 10Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
b) Die Anzahl der Ausgewählten Speisen muss uns ebenfalls spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Anmieter schriftlich mitgeteilt werden. Sollte uns die Anzahl der jeweiligen Speisen nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegen, müssen wir jede Speise, aus dem im Vorfeld definierten Menü, mit der totalen Anzahl der Teilnehmer dem Anmieter in Rechnung stellen.
c) Die Änderung der Teilnehmerzahl ist in jedem Fall nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.
d) Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

11. WERBUNG

a) Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angaben und Nennung der Birkenheide GmbH & Co. KG ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet.
b) Sämtliche Hinweise auf unsere Birkenheide in Programmen, Einladungen etc. sind rechtzeitig vor Herausgabe inhaltlich und gestalterisch mit uns abzustimmen. Das Logo und die Wortmarke sind entsprechend dem Prospekt unseres Hauses zu verwenden und dürfen weder verändert noch mit anderen Zeichen verbunden werden.
c) Infostände von Gästen sind auf dem gesamten Gelände nur unter Rücksprache mit der Geschäftsleitung erlaubt.

 

12. GEMA

a) Alle Musikveranstaltungen werden von der Birkenheide GmbH & Co. KG vorab der GEMA gemeldet. Die Gebühren sind vom Anmieter zu tragen.
b) Der Anmieter stellt die Birkenheide von Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Anmieter) entstehen oder geltend gemacht werden, frei.

 

13. MITGEBRACHTE SACHEN

a) Mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Anmieters in den Veranstaltungsräumen. Die Birkenheide GmbH & Co. KG übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Im Übrigen haftet die Birkenheide nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die für die Veranstaltung bestimmten Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in die Birkenheide zu bringen. Auch hier besteht seitens der Birkenheide bezüglich Verlustes, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten, begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Anmieter. Eine Änderung dieser Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Um etwaige Beschädigungen der vom Anmieter mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände zu vermeiden, sind die Aufstellung der Anbringung dieser Gegenstände vorher mit der Bankett- und Tagungsabteilung abzustimmen.
b) Die vom Anmieter mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, einschließlich sämtlicher Dekorationen sowie sämtlicher Verpackungen. Soweit der Anmieter die Gegenstände, Dekorationen und Verpackungen nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt, sehen wir uns gezwungen, die Entfernung auf dessen Rechnung und Kosten selbst zu veranlassen.

 

14. HAFTUNG DER BIRKENHEIDE GMBH & CO. KG

a) In Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Birkenheide GmbH & Co. KG lediglich für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstiger Produzentenhaftung haften. Sie gelten weiter nicht bei einer Haftung die auf einer von der Birkenheide GmbH & Co. KG übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko beruht sowie bei einer Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht, soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen.
c) Von sämtlichen vorstehenden Haftungsregelungen vollkommen unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche aus einer Haftung der Birkenheide GmbH & Co. KG als Gastwirt (§§ 701 ff. BGB).

 

15. SONSTIGES

a) Fundsachen können nur bei uns persönlich abgeholt werden. Wir bewahren Fundsachen für die Dauer von 6 Monaten in unserem Haus auf. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande.
b) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausnahmen können nur mit unserer Zustimmung und gegen Berechnung eines Zuschlags gemacht werden. Für Eventuelle Schäden haftet der Besitzer.
c) Die Sperrstunde der Birkenheide GmbH & Co. KG ist um 02.00 Uhr. Ab 00.00 Uhr wird ein Nachtzuschlag bitte vergleichen Sie hierzu das Angebot.

 

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn die Birkenheide GmbH & Co. KG diese auch schriftlich bestätigt hat.
b) Erfüllungs- und Gerichtsstandort, soweit zulässig, ist der für die Birkenheide GmbH & Co. KG zuständige Gerichtsstandort.
c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

17. HAFTUNG MIETER bzw. ANMIETER 

a) Der Mieter haftet für Beschädigungen in genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten oder an dessen Inventar, auch Inventar Dritter, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich (z. B. Teilnehmer, Gäste) verursacht werden. Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kaution) verlangen. Eine Kaution wird nicht gefordert soweit der Mieter/Anmieter bis 14 Werktagetage vor dem Veranstaltungsdatum den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung erbringt.
b) Der Mieter/Anmieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximal zugelassene Personenzahl, in der jeweiligen Veranstaltungsräumlichkeit nicht überschritten wird. Er hat auf eigene Kosten die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die eine Überfüllung verhindern.
c) Mitgebrachte Gegenstände müssen den behördlichen (z. B. feuerpolizeilichen) Anforderungen entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung vorher mit dem Vermieter abzustimmen.
d) Der Anmieter/Mieter wird mitgebrachte Gegenstände nach Beendigung der Mietzeit/Nutzungsdauer unverzüglich entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung und Entsorung zu Lasten des Kunden vornehmen. Für im Veranstaltungsraum verbliebene Gegenstände kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs, Raummiete berechnen. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
e) Falls durch entstandene Beschädigungen dem Vermieter ein Verzugsschaden, nachweisbar entstanden ist, ist der Vermieter berechtigt, diesen bei dem Mieter/Anmieter geltend zu machen. 

Aktuelles
Das Xavers ist zurück!

Nach der Sommerpause, öffnet das Xaver´s bis März wieder seine Türen.

Immer Donnerstags – Sonntags von 11.00 bis 22.00 Uhr

Liebe Gäste, um euch jederzeit einen gemütlichen und angenehmen Aufenthalt im Gasthaus Xavers zu ermöglichen, empfehlen wir eine Reservierung und behalten uns vor, an ruhigeren Tagen etwas früher zu schließen. Daher bitten wir euch, vor eurem Besuch kurz anzurufen, um sicherzustellen, dass wir für euch geöffnet haben. Vielen Dank für euer Verständnis – wir freuen uns auf eure Reservierung und euren Besuch!

Telefonnummer: 08457 – 308

Winterbiergarten ab dem 21.11.2024

Winterbiergarten Öffnungszeiten:

Zeitraum 21.11. – 22.12.2024

Freitags – Sonntags jeweils von 16.00 – 21.00 Uhr

(Der Winterbiergarten hat nur bei trockenem Wetter geöffnet.)

Telefonnummer: 08457 – 308

 

 

Highlights im November & Dezember

Do., 14.11.2024 – Entenessen im Xaver´s

Do., 21.11.2024 – Ripperl-Essen „all you can eat“ (22,90 Euro pro Person)

So., 22.12.2024 – Weihnachtsbrunch

Bürozeiten

Mittwoch bis Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

*Termine nach Vereinbarung